Flug annulliert: Das sind Ihre Rechte
Das Reisefieber erreicht seinen Höhepunkt und Sie können es kaum erwarten, in den Flieger zu steigen. Doch plötzlich erreicht Sie die Hiobsbotschaft. Ihr Flug wurde annulliert. Steht jetzt der ganze Urlaub auf der Kippe? Was können Sie kurzfristig unternehmen? Und welche Entschädigung steht Ihnen zu?
Ab wann gilt Ihr Flug als annulliert?
Ist das bereits der Fall, wenn der Flieger drei Stunden später startet? Oder darf er überhaupt nicht von der Startbahn abheben, damit er als gecancelt gilt? In diesem Punkt hat sich der Europäische Gerichtshof eindeutig positioniert. Und das zugunsten des Verbrauchers. Ein Flug mit Start innerhalb der EU gilt dann als annulliert, wenn er mit mehr als einer Stunde Verzögerung stattfindet. Die Fluggastrechte regelt die EU-Verordnung 261/2004. Eine Ausgleichszahlung steht Ihnen im Sinne der Annullierung außerdem zu, wenn die Airline den Flug innerhalb von zwei Wochen vor Start des Flugs cancelt. Wurde Ihr Flug annulliert, sollten Sie Rechtsberatung einholen, die auf Erfolgsbasis arbeitet. Die Rechtslage ist mitunter kompliziert, und die Airlines wissen, wie sie Rechtsstreitigkeiten aus dem Wege gehen können.
Reise dennoch antreten
Wer in den langersehnten Jahresurlaub fliegt oder eine wichtige Geschäftsreise antritt, möchte in der Regel trotz Annullierung weiterreisen. Bei Flügen innerhalb der EU ist das oft problemlos möglich. Sie haben das Recht auf eine Beförderung und können dieses Recht auch durchsetzen. Im Normalfall stellt die Airline Ihnen einen Ersatzflug zur Verfügung. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht, sollten Sie sich unbedingt beim zuständigen Veranstalter melden, der in diesem Fall die Verantwortung trägt. Allerdings kann es auch dazu kommen, dass die Airline keinen Ersatzflug einplant. Dann ist es sinnvoll, selbst einen Flug zu buchen und sich die Kosten später zurückzuholen. Wichtig: Melden Sie sich bei der Airline, die Ihnen über die neue Sachlage Auskunft erteilen kann.
Wann Sie mit keinen Ausgleichszahlungen rechnen dürfen
Auch den Airlines werden Rechte zugesprochen. Wenn Airlines den Flug aufgrund ”höherer Gewalt” streichen müssen, dürfen Sie keine Ausgleichszahlungen erwarten. Dazu zählen Naturkatastrophen, Pandemien oder politische Unruhen. Den Nachweis, dass ein solcher Fall vorliegt, müssen die Fluggesellschaften erbringen. Ihnen steht wiederum das Recht zu, Ihren Urlaub kostenlos zu stornieren. Sie können Ihre Tickets rückerstatten lassen oder auf einen anderen Flug umbuchen. Cancelt die Airline den ursprünglichen Flug und bietet Ihnen im Gegenzug rechtzeitig Alternativen an, dürfen Sie ebenfalls keine Ausgleichszahlungen erwarten. Rechtzeitig kann auch sehr kurzfristig bedeuten, wenn der alternative Flug innerhalb einer Stunde vor dem eigentlich geplanten Flug stattfindet.
Wie sieht es außerhalb der EU aus?
Die EU-Fluggastrechte gelten nur, wenn Sie innerhalb der EU sowie aus der EU in ein Nicht-EU-Land reisen. Reisen Sie aus einem nicht Nicht-EU-Land in die EU, gilt das Recht dagegen nur, wenn die Fluggesellschaft Ihren Hauptsitz in der EU hat. Ansonsten müssen Sie sich wohl oder übel mit den jeweiligen nationalen Rechten auseinandersetzen. Hier ist es natürlich ebenso sinnvoll, zunächst die zuständige Airline zu kontaktieren. In den meisten Fällen wird Ihnen ein Ersatzflug angeboten. Oft haben Sie auch Ansprüche auf eine Entschädigung. Falls Sie Probleme haben, Ihre Rechte durchzusetzen, ist es ratsam, professionelle Hilfe zu suchen.