00:00
01:27
  • Mahler Meint
  • Kommentar

Mit 12 in den Knast?

12.12.2025

Die Diskussion um die Senkung des Jugendstrafrechts von 14 auf 12 Jahre läuft auf Hochtou-ren. Das ist verständlich, wenn man sich vor Augen führt, dass zum Beispiel Clans in Berlin ihre Kinder anstiften, schwere Straftaten zu begehen, weil diese wegen fehlender Strafmündigkeit nicht von der Justiz belangt werden können.

Auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass man hier mit dem groben Rechen auch die Kinder erfasst, die einen Ladendiebstahl begehen oder sich einer Schlägerei in der Öffentlichkeit schuldig machen.

Differenziertes Denken ist gefragt – und jede Pauschalierung ist abzulehnen. Wenn der 12-jährige Ladendieb strafrechtlich verfolgt wird, als vorbestraft gilt und mit diesem Stigma schon im Kindesalter in seiner Entwicklung als Krimineller in eine bestimmte Richtung gedrängt wird, ist das unbedingt abzulehnen. Diese Kinder brauchen pädagogische Begleitung. Der oder die 12, 13-Jährige, die auf offener Straße aufeinander einstechen – aus welchen Gründen auch immer – sind in jedem Fall strafrechtlich zu belangen.

Da wird der Gesetzgeber wohl kaum um eine Einzelfallprüfung herumkommen, will er dem komplexen Thema nur einigermaßen gerecht werden.

Nicht der Degen, sondern das feine Florett ist gefragt. Auch um denen die Argumente wegzunehmen, die aus ultrarechten oder rechten Kreisen der Unionsparteien angeblich etwas für die innere Sicherheit im Land tun wollen. Denn das bringt beim gemeinen Volk Wählerstimmen.